Bei Sanierungsarbeiten an Gebäuden, wie z.B. Fassadensanierungen, haben Gerüste zweierlei grundlegende Kriterien zu erfüllen: Zum einen gilt es, Zugang zu den vorgesehenen Arbeitsbereichen zu erschließen, die nur mittels eines Baugerüstes erreicht werden können. In diesem Zusammenhang gelten strenge Auflagen: bereits ab einer Arbeitshöhe von 2 Metern, wird die Verwendung eines Gerüstes verpflichtend vorgeschrieben.
Zum anderen haben die Gerüste so beschaffen zu sein, dass sie den ausführenden Arbeitern bestmöglichen Schutz bieten. Malergerüste werden zu diesem Zweck etwa mit Verplanung oder Vernetzung ausgestattet. Weiter werden Malergerüste mit hohen und stabilen Geländern versehen und sind generell hoch belastbar, damit sowohl die Arbeiter als auch das benötigte Arbeitsmaterial sicher getragen werden können.
Wenn Sie ein Malergerüst für Ihr Bauvorhaben mieten oder kaufen möchten, nehmen sie gerne Kontakt mit uns auf. GERÜSTBAU WESTERLOH GmbH & Co. KG – Ihr Partner für Gerüstbau in Münster.
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